Alles im Leben geregelt?


An alles gedacht…. An alles?

Die Absicherung der Bestattung bleibt dabei oft vergessen. Wir raten zum verantwortungsbewussten und eigenverantwortlichen Handeln, denn das schafft Ihnen Sicherheit.

 

Die letzte Reise – geplant und finanziert

Sie möchten bis zuletzt Verantwortung übernehmen und auch die letzten Dinge nicht ausklammern? Sie haben genaue Vorstellungen davon, wie Sie sich die Gestaltung Ihrer Trauerfeier wünschen? Eine Bestattungsverfügung und ein Vorsorgevertrag gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihren Vorstellungen zu hundert Prozent entsprechen und alles genau so ausgeführt wird, wie Sie es möchten.

Gleichzeitig entlasten Sie dadurch Ihre Familie: Sie haben schon zu Lebzeiten alles organisiert, und Ihre Angehörigen können sich ganz ihrer Trauer und dem würdevollen Abschiednehmen widmen, anstatt sich mit materiellen Fragen herumschlagen zu müssen.

In einem persönlichen Gespräch mit uns beraten wir Sie umfassend darüber, welche Möglichkeiten es gibt und welche individuellen Wünsche berücksichtigt werden können ‒ von der Bestattungsart über die Gestaltung der Trauerfeier bis zum Grabschmuck. Ihre Regelungen können Sie zu Lebzeiten beliebig oft ändern. Für Ihre Hinterbliebenen sind sie hingegen bindend.

Mit einer Sterbegeldversicherung oder einem zweckgebundenen Treuhandkonto gibt es zwei Möglichkeiten, auch die Bezahlung der eigenen Bestattungswünsche vorab zu sichern. Die jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch gerne ausführlicher. Vereinbaren Sie am besten einen Termin mit uns, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen.

Finanzielle Absicherung über eine Sterbegeldversicherung

Viele Menschen haben den Wunsch, ihre Angehörigen zu entlasten und für die eigene Bestattung finanziell vorzusorgen. Nachdem 2004 das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wurde, ist private Vorsorge noch wichtiger geworden Wir beraten Sie zu verschiedenen Möglichkeiten, insbesondere zur Sterbegeldversicherung oder eine Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto.

Sterbegeldversicherungen werden von verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten. Sie sollen die Bestattungskosten und andere Aufwendungen, die mit dem Todesfall in Zusammenhang stehen, decken.

Sterbegeldversicherungen dienen aber nicht allein der Entlastung der Hinterbliebenen. Auch Menschen, die keine Angehörigen haben, können auf diese Weise zu Lebzeiten dafür sorgen, dass sie eine angemessene Bestattung erhalten. Im Sterbefall wird die vorher festgelegte Versicherungssumme an eine zuvor bezeichnete Person ausgeschüttet.

 

Finanzielle Absicherung über einen Vorsorgevertrag und ein Treuhandkonto

Wer keine Sterbegeldversicherung abschließen möchte, kann stattdessen die Bestattungskosten auch auf ein Treuhandkonto einzahlen, das er selbst auf seinen Namen einrichtet, die Bank aber treuhänderisch für eine andere Person, in der Regel den beauftragten Bestatter, verwaltet. Im Sterbefall erhält diese Person das Geld und richtet davon die Bestattung aus.

 

Unser Vorsorge-Tipp:

Erzählen Sie Ihren Liebsten von Ihrer Bestattungsvorsorge bei POSTLER Bestattungen. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Hinterbliebenen im Fall der Fälle sofort wissen, an wen sie sich wenden können und dass Ihre Bestattung bereits geplant und abgesichert ist.

 

Ihre Rechte am Lebensende

Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar.

 

Weiterführende Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

  • Broschüre „Erben und Vererben“
  • Broschüre „Patientenverfügung“
  • Broschüre „Betreuungsrecht“
  • Info-Portal „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“

Eine ausführliche Beratung zur Bestattungsvorsorge bei POSTLER Bestattungen ist kostenfrei.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns!